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Tagespflege
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Häufig gestellte Fragen
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Er wird von der Pflegekasse auf Grundlage eines Gutachtens festgelegt und reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwere Beeinträchtigung).
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu, zum Beispiel für ambulante Pflege, Tagespflege oder Unterstützung im Haushalt.
Die monatlichen Kosten für die Tagespflege richten sich nach der Anzahl Ihrer Besuche. Bei Kathis Tagespflege liegt der Preis pro Tag ab 135,15 € (Stand: 2026). Dieser setzt sich aus den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.
Abhängig von Ihrem Pflegegrad steht Ihnen ein sogenannter Tagespflegesatz zur Verfügung. Je höher Ihr Pflegegrad, desto höher fällt auch dieser Betrag aus. Mit dem Tagespflegesatz können die Pflegekosten der Tagespflege verrechnet werden.
Zusätzlich steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag zu, der für Kosten wie Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden kann.
Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung erhalten Sie von der Pflegekasse. Für die Tagespflege stehen Ihnen monatliche Budgets zur Verfügung (Stand: 2026):
• Pflegegrad 1: 0,00 €
• Pflegegrad 2: 721,00 €
• Pflegegrad 3: 1.357,00 €
• Pflegegrad 4: 1.685,00 €
• Pflegegrad 5: 2.085,00 €
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,00 €, den Sie ebenfalls für unterstützende Leistungen der Tagespflege nutzen können.
Den Großteil der Kosten für die Tagespflege übernimmt Ihre Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach Ihrem individuellen Pflegegrad. Bei der Ermittlung Ihres Eigenanteils unterstützt Sie unser Tagespflegerechner.
Wichtiger Hinweis: Die Investitionskosten sind Bestandteil des Tagespflegebeitrags und werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
Ja, grundsätzlich ist der Besuch der Tagespflege auch ohne Pflegegrad möglich. In diesem Fall müssen die Kosten jedoch selbst getragen werden, da keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten und prüfen gemeinsam, ob ein Pflegegrad beantragt werden kann und welche Unterstützung Ihnen zusteht.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst (MD), der in einem Gutachten prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind und welche Unterstützung benötigt wird.
Dabei werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgung oder kognitive Fähigkeiten bewertet. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird dann der passende Pflegegrad festgelegt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.
So setzen sich die Kosten zusammen
Wir von Kathis Pflegeteam arbeit stets transparent und habe das Wohl unserer Mandanten im Blick. Daher legen wir auch unsere Kostenstruktur für jeden einsehbar offen.
* Abhängig vom Pflegegrad können die Pflegekosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.
** Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können durch den Entlastungsbetrag verringert werden.
*** Die Investitionskosten müssen privat getragen werden.
